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Mittwoch, 25. August 2021

[ #schülerinfo ] Cyberbullying - Infos über Online-Mobbing


Wohl in beinahe jeder Schulklasse gibt es ein, zwei Mädchen oder Jungs, die ständig verspottet und schikaniert werden.

Weil sie vielleicht etwas dicker oder dünner als andere sind, eine Brille oder nicht die richtigen Klamotten tragen oder einfach nur so... Wer selbst schon mal zur Zielscheibe solcher Gemeinheiten geworden ist - oder sich mal vorstellt, wie es wäre wenn - weiß, dass das richtig schlimm ist. Zusätzlich zum "normalen" Mobbing, werden zunehmend Medien eingesetzt, um andere gezielt fertig zu machen.


Beschimpfungen per Messenger sowie im Chat oder Drohungen per SMS. Auch auf Online-Plattformen werden für ungeliebte Mitschüler Hass-Gruppen eingerichtet, mit der Handykamera werden peinliche Bilder aufgenommen und veröffentlicht oder weitergereicht. Das Opfer ist also niemals und nirgends sicher - auch nicht zu Hause im eigenen Zimmer.


Dieses Mobbing mit Hilfe von Medien nennt man Cyber-Bullying. Eine Broschüre zum Thema Cyber-Bullying schafft diese Unsitte zwar nicht ab, aber informiert und gibt Ratschläge. Betroffene finden dort allerhand Tipps, aber auch alle anderen sollten sich die Lektüre nicht entgehen lassen.

Strafrecht. Seit dem 1. Jänner 2016 ist "Cyber-Mobbing" in Österreich auch strafbar. Der im Strafgesetzbuch (StGB) verwendete Titel des Delikts lautet "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems".

Wegen "Cyber-Mobbings" strafbar macht sich, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder
Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht.

Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung "Cyber-Mobbing" ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen.

[SCHULtopia ]

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