Eine Broschüre erklärt schnell das Tierschutzgesetz für die Halter von Heim- und Haustieren.
Bis zum 31.12.2004 war der Tierschutz Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Es gab in Österreich 10 verschiedene Landestierschutzgesetze. Mit 1.1.2005 trat das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft. Es gelten nunmehr in allen Bundesländern einheitliche Bestimmungen. Für die Gesetzgebung ist der Bund zuständig, die Vollziehung ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Länder! Zuständig ist in erster Instanz die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde; gegen deren Entscheidungen kann Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes (UVS) erhoben werden.
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- 5.10.22 [Letzte Aktualisierung, online seit 31.3.11]
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