Die Schulgemeinschaft beziehungsweise Schulpartnerschaft wird in Österreich als das Zusammenwirken von LehrerInnen, Erziehungsberechtigten und SchülerInnen definiert.
Rechtsquelle. Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe erfolgt in den unterschiedlichen Gremien der Schulgemeinschaft: Klassenforum, Schulforum und Schulgemeinschaftsausschuss. In den Gremien der Schulpartnerschaft sind alle Mitwirkenden (Erziehungsberechtigte, SchülerInnen und LehrerInnen) unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft wahlberechtigt.
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- 26.4.22 [Letzte Aktualisierung, online seit 30.7.12]
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