Menschenrechtliche Anforderungen an Neutralität und Kontroversität in der Schule.
Wahlen wie die anstehende Europawahl sind ein willkommener Anlass, politische Prozesse auch in der Schule zu erörtern. Aktuell sind jedoch viele Lehrer*innen verunsichert, was die Behandlung von Parteien und politischen Standpunkten betrifft: Wie sehr können sie sich positionieren, ohne das Neutralitätsgebot zu verletzen? Welche Bedeutung haben Begriffe wie das Kontroversitätsgebot aus dem Beutelsbacher Konsens? Sollen LehrerInnen diskriminierende Äußerungen, die im Unterricht fallen, tolerieren oder einschreiten?
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- 29.8.22 [Letzte Aktualisierung, online seit 13.5.19]
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